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Vorsorgewohnungen in Wien:
Wichtige Informationen zum Thema Steuern

Mit der Anschaffung einer Vorsorgewohnung verwandeln Sie nicht nur Finanzvermögen in einen Sachwert und kassieren danach Mieteinnahmen. Es kommen auch neue steuerliche Angelegenheiten auf Sie zu. Einerseits haben Sie danach neue Rechte und Möglichkeiten, andererseits aber natürlich auch Pflichten gegenüber dem Finanzamt. Die wichtigsten Punkte haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Wir von RAAB & RAAB beraten und unterstützen unsere Kunden individuell bis ins kleinste Detail. So können Sie sichergehen alle Möglichkeiten auszuschöpfen und nichts zu vergessen. Kontaktieren Sie unser Betreuerteam dazu einfach via Telefon (01 544 87 60) oder E-Mail.

Umsatzsteuer und Einkommenssteuer bei Vorsorgewohnungen

Mit dem Kauf einer Vorsorgewohnung werden Sie im steuerlichen Sinn ein Unternehmer. Als solcher können Sie die anfallende Mehrwertsteuer (MwSt.) beim Kauf absetzen. Für die erzielten Mieteinnahmen müssen Sie dann künftig die vom Mieter bezahlte MwSt. an das Finanzamt abführen.

Zudem bietet die Anschaffung einer Vorsorge- oder Anlegerwohnung zahlreiche Möglichkeiten die anfallenden Kosten bei der Einkommenssteuererklärung in korrekter Art und Weise steuerlich abzuschreiben.

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Beratung in Steuerfragen ist bei Vorsorgewohnungen wichtig

Die genannten Punkte sind nur die Eckpfeiler Ihrer steuerlichen Möglichkeiten, Rechte und Pflichten. Die Kenntnis dieser ist beim Kauf einer Vorsorgewohnung wichtig. Sie sollten sichergehen, dass Sie das Potenzial Ihres Immobilieninvestments zur Gänze ausschöpfen.

Entsprechende Aufklärung beim Kauf einer Vorsorgewohnung begreifen wir daher als Pflicht.

 

Weitere Informationen zu den Themen Vorsorgewohnung, Anlage und Immobilieninvestment